Stalking

Stalking stammt aus der Jagdsprache und bedeutet Anschleichen. Stalking, also das zwanghafte und systematische Verfolgen und Belästigen einer Person, kann für Sie als betroffene Person immensen psychischen Stress bedeuten. Aus unserer Erfahrung und der Stalking-Forschung wissen wir, dass das Einleiten eines Strafverfahrens  gegen die stalkende Person oft dazu beiträgt, das Stalking zu beenden oder zu minimieren (z. B. Anzeige wegen Stalking oder Nötigung). Seit 1.1.2026 ist Stalking ein Straftatbestand, der als Nachstellung in das Schweizerische Strafgesetzbuch StGB aufgenommen wurde (Art. 181b). Wichtig ist, den Stalking-Verlauf mit einer Fachperson zu analysieren und dann die entsprechenden Massnahmen einzuleiten.

Generell gelten folgende Verhaltenstipps:

  • Konsequente Kontaktvermeidung mit dem Stalker
  • Dokumentation des Stalking-Verhaltens
  • Bekanntmachen des Stalking-Vorfalls im Umfeld
  • Suchen nach fachlicher und persönlicher Unterstützung

Weitere Informationen zu diesem Thema:
» Informationsblätter vom EBG (u.a. zu Stalking) (PDF) - siehe "Informationsblätter / B2.Stalking"
» Stalking: Grenzen setzen - Informationen für Betroffene
» Vorlage Stalking-Tagebuch (Word Dokument)