Opferhilfegesetz

Dank dem Opferhilfegesetz (OHG) erhalten Opfer von häuslicher Gewalt ein kostenloses und vertrauliches Beratungsangebot.

Anspruch auf Opferhilfe haben Personen, die durch eine Straftat unmittelbar körperlich, sexuell oder psychisch beeinträchtigt oder verletzt worden sind.

Opfer von Gewalttaten haben

  • Anspruch auf Beratung und Begleitung nach der Straftat
  • besondere Rechte im Strafverfahren
  • Anspruch auf finanzielle Hilfe unter bestimmten Voraussetzungen
  • die Möglichkeit, innerhalb von fünf Jahren seit der letzten Tat einen Antrag auf finanzielle Entschädigung und Genugtuung zu stellen

Diese Ansprüche gelten unabhängig davon, ob die Tat angezeigt wurde oder nicht.

Im Strafverfahren stehen Opfern von häuslicher Gewalt besondere Rechte zu:

Die Untersuchungsbehörde informiert das Opfer an der ersten Einvernahme über seine Rechte und Pflichten (Art. 305 StPO). Die Anordnung von Untersuchungs- und Sicherheitshaft oder Ersatzmassnahmen wird mitgeteilt (Art. 92a StGB). Über den Straf- und Massnahmenantritt des Täters/der Täterin sowie über seine/ihre Beurlaubung, Versetzung und Entlassung erfolgt eine Orientierung. (Art. 214 Abs. 4 StPO) Mehr dazu »

Schutzrechte wie bspw. das Recht, sich von einer Vertrauensperson begleiten zu lassen, dass der Beschuldigte während der Befragung nicht im gleichen Raum sitzt, usw. (Art. 152, Abs. 3 StPO) Mehr dazu »

Wie z.B. die Möglichkeit, Schadenersatz und Genugtuung zu fordern (Art. 122 StPO).
Achtung: Die Beteiligungsrechte setzen voraus, dass das Opfer gegenüber den Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich erklärt, sich am Strafverfahren beteiligen zu wollen und sich damit als Privatklägerschaft konstituiert. Diese Erklärung ist spätestens bis zum Abschluss der Strafuntersuchung abzugeben. Mehr dazu »



Die BIF ist eine anerkannte Opferberatungsstelle und bietet weiblichen Opfern von Partnergewalt ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Beratungsangebot, kostenlos und vertraulich.

Weitere Informationen zu diesem Thema:
» Webseite Kantonale Opferhilfestelle
» Formulare und Merkblätter der kantonalen Opferhilfestelle
» Webseite Opferhilfe Schweiz
» Merkblatt Opferhilfe, Deutsch (PDF)